Rezept für 1 - Info
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Zubereitung: | |
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. | Portionen f. Gesllschafts- - ess Die hier wiedergegebenen Informationen stammen aus der 18. Auflage des Buches aus dem Jahre 1844. Suppenfleisch: Zu einem Gesellschaftsessen von wenigen Prsonen nehmen man zu einer kräftigen Bouillon oder Suppe für jede Person 275g Ochsen- oder Rindfleisch ohne Knochen, für eine große Personenzahl sind 125g hinreichend. Durch Nachhilfe von Liebigs Fleischextrakt kann ein Drittel erspart werden. Huhn: Ein großes Huhn zur Suppe oder Reis reicht hin für 4-5 Personen; wenn noch ein zweites Fleischgericht folgt, für 8-10 Personen. Ein Zusatz von Fleischextrakt paßt hier nicht. Fisch. Wenn die Gesellschaft grösstenteils aus Herren und das Essen aus einem Hauptgericht Fisch und Kartoffeln besteht und dann ohne weiteres Braten folgt, so kann von Hecht, karpfen, Forellen, Barsch, Schleien, Schellfisch, Butten und Kabeljau für jede Person 3/8-1/2 kg angenommen werden; von frischem Lachs würde ein halbes Pfund genug sein. Bei mehreren Fleischgängen ist, falls der Fisch nicht zu der ersten Speise gehört, die Hälfte hinreichend. Beilagen. Wenn bei einer Gesellschaft von 12 Personen zu mehreren Schüsseln vier Beilagen für zweierlei Gemüse bestimmt werden, z.B. junge Hahnen oder Kalbsmidder (Kalbsmilch), und gebackener Aal oder geräucherter Lachs zu jungen Döpperbsen (?), oder Saucissen und Krokets zu Blumenkohl, so würden 4 junge Hahnen von mittlerer Größe oder 4 vollkommene Midder (jedes in Teile geschnitten) und 1 1/4 kg Aal oder 3/4 kg geräucherter Lachs zu ersterem, 3/4 Saucissen (kl.Schweinswürstchen) und 3/4kg gehacktes Fleisch für Krokets zu letzterem nötig sein. Da das Gemüse einer der ersten Gänge und besonders für Herren die Hauptspeise ist, und man nicht weiß, welche Beilage der anderen vorgezogen wird, so kann nicht wohl weniger genommen werden. Braten. Von Ochsen-, Kalb-, Hammel- oder Lammfleisch rechne man, wenn der Braten als hauptgericht betrachtet wird, für jede Person 1/2kg. Da es nicht tunlich sein würde, denselben bis auf den letzten Rest zu tranchieren, so kann man selbst bei mehreren Schüsseln nicht gut weniger nehmen, es möchte denn ein fleischiges Stück ohne Knochen sein. Ochsenzunge. Bei einem Gewichte von 2kg reicht dieselbe als Hauptgericht zu Ragout mit Fleischklösschen, zu welch letzteren man etwa 3/4kg Fleisch rechnen kann, für 6-8Personen. Puterhahn. Wenn derselbe sehr groß und gefüllt ist und das Hauptgericht sein soll, würde er für 10-12 Persönn ausreichen; bei mehreren Gängen aber, ganz besonders bei zwei Braten, können 18 Personen davon gespeist werden. Puterhenne ist hinreichend für 8 Personen. Kapaun. Man kann hier auf 5-6 Personen rechnen. Junge Hähnchen (Kücken). Sind solche von mittlerer Größe, so rechne man für jede Person einen Hahn, wird bei mehreren Schüsseln ein zweiter Braten gebraten, eienn halben. Gefüllte Tauben. Zu einem Gericht Gemüse mit Beilage bestimme man für 4 Personen 6 Stück; bei mehreren Gängen würde neben einem zwieten Braten vielleicht die Hälfte genügen. Gänsebraten als hauptgericht nach Rindfleisch mit Beilagen reicht hin für 8-9 Personen. Ente als Hauptgericht reicht für 3 Personen aus. Rehziemer (Rückenstück)als einziger Braten ist für 10-12 Personen ausreichend; wird indesseln ein zweiter Braten gegeben, wobei verschiedene Schüsseln und Fleischspeisen vorangehen, so würde ein Rehziemer für 18 Personen reichen. Hirsch- oder Rehkeule. Dieselbe reicht hin für 8-10 Personen; mit einem zweiten Braten für 15-18 Personen. Hasenbraten. Derselbe wird ausreichend sein für 5-6 Personen. Wildschweinskopf. Ist derselbe ziemlich groß, so kann man hierbei für eine Gesellschaft von Herren und Damen und bei mehreren Schüsseln auf 20-25 Personen rechnen. Krammetsvögel (Wacholderdroßel). Als Hauptgericht sind für Herren 4, für Damen 2 erforderlich. Beefstäks mit Kartoffeln. Als einzelnes Gericht ist auf den Kopf 1/4kg zu rechnen. Gemüse. Nach den Angaben für den Familientisch (s.gesondert) kann für Gesellschaften, in Rücksicht auf die Anzahl der Gäste und der Schüsseln, die gewünschte Portion Gemüse bestimmt werden. |
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