Weingeist und Preise... (BRD)

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Rezept für 1 - Text

Zutaten
Menge Einheit Zutat
  KOMPILIERT VON Rene Gagnaux nach postings von...
....
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  Weingeist
Zubereitung:
. Es tut mir sehr leid, aber manchmal geht mir bei dem ewigen Gerede um
"Apothekenpreise" der Hut hoch (und das liegt dann wohl daran, dass
ich Apotheker bin.) Aber wir wollen doch on-topic bleiben: Also, hier
das kleine Alkohol Brevier aus der Apotheke (ist aus einem früheren
Posting von mir):

"Es gibt prinzipiell in der Apotheke drei Arten Alkohol:

1) der vergällte Alkohol: wird zum Einreiben, Desinfizieren und für
äußerliche Anwendung gebraucht - ist aber keinesfalls zum Trinken
(schmeckt auch scheußlich, da Petrolether enthalten). Das ist auch
der, den man bekommt, wenn man was zum Einreiben verlangt( daher als
Ausrede ungeeignet), ist dann meist 70%ig.

2) der unvergällte Alkohol zum Verkauf: dieser ist jetzt für
Küchenzwecke zu gebrauchen, ist aber auch sauteuer, da er voll
versteuert wird (und der Staat gut kaßiert)

3) der sogenannte Monopolsprit: das ist unvergällter Alkohol, deßen
Verkauf aber verboten ist, da er nicht voll versteuert ist. Er darf
in der Apotheke nur für Rezepturen verwendet werden und über den
Einkauf und Verbrauch muß Buch geführt werden! (das ist die
vereinfachte Version, in Wirklichkeit sind die Vorschriften dazu noch
komplizierter :-(( )

Wenn man also in der Apotheke Alkohol für Likör kaufen, muß man die
Nummer 2 (zum entsprechenden Preis) nehmen. Vorsicht ist nur dann
angesagt, wenn man angibt, daß man das Zeug zum Einreiben haben will
~ man bekommt dann normalerweise Nummer 1 und versaut sich damit
seinen ganzen Liköransatz, weils wirklich grauslich schmeckt.
Übrigens hilft auch kein Erhitzen o.ä., man bekommt den
Petroleteher nicht raus."

Wie man sieht, liegt der Grund für den hohen Preis hier an
zweierlei: Zum einen daran, daß, wie unter Punkt 2 beschrieben, der
Staat ganz gehörig mitkaßiert und zum anderen daran, daß der
Absatz an reinem Alkohol in der Apotheke nicht so groß ist, daß es
sich lohnen würde, ihn in den Mengen einzukaufen, die einen in den
Bereich von Rabatten bringen, die man an die Kunden weitergeben kann.
(Wenn man es ganz genau nimmt, ist der Preis für den Alkohol sowieso
in der Rezeptur-Taxationsliste vorgeschrieben, und an dem Preis darf
man nichts rabattieren!)

Christoph Gröbel Institut für pharmazeutische Technologie und
Biopharmazie Universität Heidelberg

Christoph Gröbel, 19980710144731W+02

Ich habe mich jetzt etwas kundig gemacht. Also:

Kosten:

Ethanol 90% Fertig abgepackt (in den meisten Apotheken, die keinen
"offenen" Alkohol haben, wird auf diese fertig abgefüllten Produkte
zurückgegriffen) 2,5 Liter, günstigster Einkauf vorausgesetzt
Endpreis 193.-, d.h. ca. 77.- pro Liter

Ethanol 96% (ist in der Hilfstaxe gar nicht aufgeführt, müßte ich
zuerst mal noch schauen, ob man den überhaupt unverdünnt abgeben
darf -> daher nach eigener Berechnung ohne Gefäss und
Rezepturzuschlag) 1l ca. 70.- (Preis ohne Gewähr)

Ob diese Preise (legal) zu unterbieten sind, dazu möchte ich mich
vorsichtig äußern, denn ich weiß nicht, wie der Preis bei Abnahme
wirklich großer Mengen (>100 l) noch variierbar ist und ich möchte
niemandem unsaubere Geschäfte vorwerfen, die keine sind.

Nur in der Apotheke werden sich die Preise wohl in dieser
Größenordnung bewegen.

Peter Wollenberg,19980709133605W+00

Ich bin der "Steuerlich Beauftragte nach Alkoholverordnung" unseres
Instituts. Wir beziehen "Monopolsprit", also vergällten,
unversteuerten Alkohol gegenwärtig zu 8 DM/Liter. Unvergällter
Alkohol 96%ig DAB, also Apothekenqualität, kostet uns beim
Chemikalienhändler in Glasflaschen zu 1 l 102,50 DM, in Glasflaschen
zu 2,5 l 216 DM und in Metallfäßern zu 25 l 49,40/l. Der Preis
hängt also stark von der Packungsgrösse ab. Der Steueranteil
dürfte bei ca DM 40/l liegen.

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