Herkunftskennzeichnung fuer Rindfleisch (Info)

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Zutaten
Menge Einheit Zutat
1 Info
  Von Elisabeth Dietz
....
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  Fleisch
Zubereitung:
. Nach den Fleischskandalen der vergangenen Zeit sind sich Politiker
und Branchenvertreter im Prinzip einig: Die Verbraucher haben ein
Recht zu wissen, woher das Fleisch stammt, das sie essen. So ist
seit dem 1. Januar 2001 fuer deutsches Rindfleisch eine
vollstaendige Herkunftskennzeichnung vorgeschrieben, seit dem 1.
Januar 2002 fuer Rindfleisch allgemein. Mit Hilfe eines aufwaendigen
Dokumentationssystems soll sich die Herkunft des Fleisches von der
Ladentheke bis zur Geburt zurueckverfolgen lassen. Das Ganze soll
auch einen lueckenlosen Nachweis im Rahmen einer
Tierseuchenbekaempfung gewaehrleisten.

Die Vorschriften beschraenken sich allerdings auf unbehandeltes
frisches, gekuehltes und gefrorenes Rindfleisch sowie auf
zerkleinertes Rindfleisch wie Gulasch und Rinderhackfleisch.

_Rueckverfolgung von der Ladentheke bis zum Stall_

Jedes neugeborene Kalb wird registriert und bekommt eine
individuelle Nummer - die so genannte Ohrmarkennummer. Alle Nummern
sind zentral in einer staatlichen Datenbank gespeichert. Ausserdem
besitzt jedes Rind einen Tierpass, in den alle Orts- und
Besitzerwechsel eingetragen werden. Damit ist der gesamte Lebensweg
jedes einzelnen Tieres dokumentiert.

Beim Schlachthof werden die Ohrmarkennummer in den Computer
eingegeben und die Paesse aufbewahrt. Der Computer verbindet die
Ohrmarkennummer mit einer laufenden Schlachtnummer, die die
Rueckverfolgbarkeit ermoeglicht. Zur Vereinfachung werden beim
weiteren Zerteilen die Stuecke mehrerer Tiere zu einer Gruppe
zusammengefasst. Sie erhalten die so genannte Ident-Nummer. Diese
Ident-Nummer steht auch auf dem Etikett der Stuecke, die der
Metzgermeister vom Schlachthof bekommt. Ausserdem steht unter
anderem darauf, wo das Tier geboren, gemaestet, geschlachtet und
zerlegt wurde.

Der Metzger uebertraegt die Angaben auf die Etiketten der
Fleischverpackungen, die den Kunden zum Kauf angeboten werden. Die
Kennzeichnung ist auch fuer lose Ware aus der Fleischtheke
verpflichtend. In diesem Fall muessen die Angaben auf einem Schild
stehen, das gut sichtbar in oder an der Fleischtheke angebracht ist
oder auf einem Wandposter, auf Handzetteln und Deckenhaengern. Das
ganze Verfahren ist fuer alle Beteiligten zwar sehr aufwaendig,
bedeutet jedoch eine Verbesserung des Verbraucherschutzes.

_Was muss aufs Etikett?_

Kennzeichnungen, die seit dem 1. Januar 2002 fuer Rindfleisch
zwingend erforderlich sind:
1. Referenzcode/Ident-Nummer des Rindes
2. Zulassungsnummer der Schlachtstaette (ES-Nummer)
3. Zulassungsnummer des Zerlegebetriebes (EZ-Nummer)
4. Staat/Staaten der Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung -
sofern Geburt, Mast und Schlachtung in einem Staat erfolgt sind,
genuegt die Angabe "Herkunft: Name des Staates".

_Kennzeichnung bei loser Ware haeufig nicht korrekt_

ServiceZeit KostProbe hat stichprobenartig die Kennzeichnung von
abgepacktem und losem Rindfleisch in 50 Supermaerkten und
Metzgereien in NRW getestet. Wie gut werden die Verbraucher
informiert? Bei abgepacktem Fleisch funktioniert die Kennzeichnung
in der Regel. Lediglich ein Metzger hatte "vergessen", dass
Kalbfleisch auch vom Rind stammt und dieses nicht etikettiert, ein
weiterer hatte nur Etiketten mit unvollstaendigen Angaben aufs
Fleisch geklebt.

Bei lose verkauftem Fleisch sahen die Ergebnisse allerdings nicht so
gut aus: Nur bei 48 Prozent der getesteten Betriebe war die
Kennzeichnung in Ordnung, bei 52 Prozent war sie nicht korrekt,
unvollstaendig oder fehlte voellig. Vor der Kamera wollte keiner der
betroffenen Metzger Stellung dazu nehmen. Auf Nachfrage erklaerten
sie, es wuerde im Grunde sowieso niemanden interessieren, sie
haetten es gerade vergessen, es frage sowieso kein Kunde danach usw.
Der Amtsleiter des Duesseldorfer Amtes fuer Verbraucherschutz, Dr.
Peter Steinbuechel, kennt solche Ausreden, doch inzwischen geht er
gegen die schwarzen Schafe vor. Er belehrt die Gewerbetreibenden,
verwarnt sie und bittet sie auch zur Kasse: Bei fehlender
Etikettierung kann eine Geldstrafe von bis zu 25.000 Euro verhaengt
werden.

_Meist deutsches Rindfleisch im Angebot_

Unser Stichprobentest zeigte auch: Fast ausschliesslich deutsches,
franzoesisches und argentinisches Rindfleisch sind in den
Geschaeften zu finden. Importe kommen aber auch aus den Niederlanden
und Polen zu uns. Doch die tauchen auf keinem Etikett auf. Der
Grund: Das Importfleisch geht in die Wurst, in die Gastronomie und
in Fertiggerichte. Kantinen, Gaststaetten, Wurst- und
Fertiggerichthersteller muessen den Kunden naemlich nicht mitteilen,
woher ihr Rindfleisch stammt. Sie sind von der Kennzeichnungspflicht
ausgenommen. Dasselbe gilt uebrigens auch fuer Rindfleischprodukte
wie Wurst, Innereien oder vorgewuerzte Steaks. In den Augen von
Verbraucherschuetzern ist dies ein grosser Mangel, daher ihre
Forderung: Auch bei verarbeitetem Fleisch sollte die Herkunftsangabe
verpflichtend sein. Ausserdem muessen die Verbraucher besser
darueber informiert werden, dass es die Herkunftskennzeichnung
ueberhaupt gibt, denn bei vielen ist das noch gar nicht angekommen.

Die genauen Testergebnisse finden Sie hier.
http://www.wdr.de/tv/service/kostprobe/inhalt/20020923/b_1.1.phtml

Weitere Informationen:
* Landesamt fuer Ernaehrungswirtschaft und Jagd NRW
Tannenstr. 24 b
40476 Duesseldorf
Tel. (02 11) 45 86-500
Fax (02 11) 45 86-501
Internet: www.lej.nrw.de
E-Mail: poststelle@lej.nrw.de

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