Rezept für 1 - Text
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. | Seit Januar 2002 muessen Fische und Fischereierzeugnisse EU-weit besser gekennzeichnet werden. Zusaetzlich zur Handelsbezeichnung sind dann auch Angaben ueber die Produktionsmethode und das Fanggebiet vorgeschrieben. Der Verbraucher kann jetzt entweder dem Etikett auf der Packung oder - bei loser Ware - dem Preisschild oder einer gut sichtbaren Tafel am Verkaufsstand die folgenden Informationen entnehmen: Die Handelsbezeichnung Die Bezeichnung der Fischart orientiert sich an den Angaben ueber Fisch-, Krebs- und Weichtiere des deutschen Lebensmittelbuches. Die Produktionsmethode Der Verbraucher erfaehrt, ob der Fisch im Meer oder Suesswasser gefangen wurde oder ob er aus der Zucht stammt. Hier gibt es drei Kategorien, die folgendermassen gekennzeichnet werden: Seefisch: "gefangen in ..." Fisch aus Seen oder Fluessen: "aus Binnenfischerei" Fisch aus Aquakultur: "aus Aquakultur" oder "gezuechtet in ..." Die genaue Unterscheidung "gezuechtet in ..." oder "gefischt in ..." bringt viel Klarheit, denn zum Beispiel wird in den Medien immer wieder vor "gefarmten Shrimps aus Thailand" gewarnt. Bislang wurden diese allerdings auf der Verpackung als "Shrimps aus Asien" gekennzeichnet, was wenig aussagt, denn die "Shrimps aus Vietnam" haben haeufig im Gegensatz zu denen aus Thailand eine hervorragende Qualitaet. Oeko-Verbaende wie Naturland haben seit einiger Zeit Fisch aus oekologischer Aquakultur im Programm. Medikamente, Hormone, Wachstumsbeschleuniger und genmanipulierte Zutaten im Futter sind hier verboten. Ausserdem haben die Fische genug Bewegungsfreiheit in ihren Gehegen. EU-weit gibt es allerdings bislang noch keine einheitliche Verordnung darueber, welche Anforderungen an "Bio-Fisch" gestellt werden. Das Fanggebiet * Seefisch: Das FAO-Fanggebiet muss genannt werden, zum Beispiel Nordwestatlantik, Nordostatlantik, Ostsee, Mittlerer Westatlantik, Mittlerer Ostatlantik, Suedwestatlantik, Suedostatlantik, Mittelmeer, Schwarzes Meer, Indischer Ozean, Pazifischer Ozean, Antarktis. * Fisch aus Binnenfischerei: Das Land, aus dem der Fisch urspruenglich kommt, muss genannt werden. * Fisch aus Aquakultur: Das Land, in dem die letzte Entwicklungsphase des Fisches, also die Aufzucht, stattgefunden hat, muss angegeben werden. Kritik Alleine der Pazifische Ozean hat sechs Fanggebiete. Der Verbraucher weiss in der Regel wenig ueber diese Gebiete, zum Beispiel, ob sie ueberfischt sind oder nicht. Die Fischfachhaendler sollten in Zukunft Informationen zu diesen Themen weitergeben, bislang kann man darueber lediglich etwas von der EU-Kommission, Umweltschutzorganisationen oder der FAO erfahren (Adressen siehe unten). Welche Fischerzeugnisse sind betroffen? Von der neuen Regelung sind Frischfisch, Raeucherfisch und bearbeitete tiefgekuehlte Fischerzeugnisse betroffen, ausserdem rohe, bearbeitete, frische und gefrorene Meeresfruechte. Nicht unter die Regelung fallen panierte Fischerzeugnisse, Fischzubereitungen mit Saucen, Fischmarinaden und Dauerkonserven, Fischsalate, Schlemmerfilets und Kaviar. Nationale Umsetzung verzoegert Die neue Kennzeichnungspflicht ist seit dem 1. Januar 2002 verbindlich, aber erst wenn die nationalen Ausfuehrungsvorschriften in Kraft treten, koennen Verstoesse der Hersteller tatsaechlich geahndet werden. Wann es tatsaechlich dazu kommt, ist noch unklar. Am 22. Maerz 2002 geht die Gesetzesvorlage in zweiter Instanz durch den Bundesrat, der noch Aenderungswuensche hat: Der Bundesrat moechte, dass der Bund die Kosten fuer die Kontrollen uebernimmt. Ausserdem darf der Handel noch die vor dem 1. Januar 2002 auf den Markt gebrachten und die vor diesem Datum hergestellten Verpackungen mit der alten Etikettierung abverkaufen. Der Frischfischhaendler muss seine Ware allerdings seit dem 1. Januar 2002 nach der neuen Verordnung auszeichnen. Da er meist taeglich andere Fische im Angebot hat, muss er diese auch jeden Tag entsprechend neu deklarieren. Im aeltesten Fischladen Bremens, bei Bodes, ist die neue Regelung weit gehend umgesetzt. Inhaber Peter Koch-Bodes sieht es aber als Schwierigkeit an, den taeglich angelieferten, frischen Fisch am Tier selbst zu kennzeichnen, da dauernd neue Etiketten angefertigt werden muessten. Deshalb hat er alle geforderten Informationen auf einer Wandtafel angebracht. KostProbe-Test: Frischfisch-Kennzeichnung im Handel korrekt? Die neue Verordnung ist im Grundsatz positiv. Der Verbraucher wird in Zukunft besser informiert werden und eher bekommen, was er verlangt. Noch ist das aber nicht so. Das ergab eine aktuelle Stichprobenuntersuchung von ServiceZeit KostProbe in sechs Staedten in NRW. Die Marktbeobachtungen fanden am 21. und 22. Februar 2002 in insgesamt 30 Geschaeften und Verkaufsstellen statt, die Frischfisch anbieten. Untersuchungsorte waren Aachen, Bonn, Dortmund, Duesseldorf, Essen und Koeln. Die Stichprobe unterteilte sich in 11 Fisch-Fachgeschaefte, 8 Kaufhaeuser mit Frischfischverkauf, 4 Marktstaende, 4 Verbrauchermaerkte und 3 Supermaerkte. Nur Informationen zur Handelsbezeichnung waren haeufig zu finden. In 24 der untersuchten 30 Geschaefte (80 Prozent) war die Handelsbezeichnung bei jedem angebotenen Frischfisch angegeben. Voellig anders sieht es bei den Informationen ueber die |
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